Beschreibung Die Tätigkeit unserer Institutionen unterliegt im Wesentlichen dem Bundesrecht im Bereich der Sozialversicherungen und dem entsprechenden kantonalen Recht. Unsere Hauptaufgaben bestehen in der Umsetzung der Gesetzgebung in den Bereichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL), Arbeitslosenversicherung (ALV), Familienzulagen (FZ) und Erwerbsersatz (EO) (EO).