Stiftung Oberwallis für Kinder unserer Welt
Enfants/Jeunesse, Fondation, St. Niklaus VS
Données sur l'organisation
Site internet
www.oberwallis-fuer-kinder.ch
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IDE registre du commerce
CHE-113.197.208
CHE-113.197.208
Description
Die Stiftung hat den Zweck, Kindern und Jugendlichen in Notlagen - unabhängig von sozialem Stand oder Religion - zu helfen und dazu beizutragen, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen langfristig verbessert. Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und die Unterstützung wird nur von finanzieller Natur sein. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung aus dem Oberwallis von Hilfsprojekten für Kinder in aller Welt wie beispielsweise: Kinderheime, Beratungsstellen, Kinderkrankenhäuser, ambulante und stationäre Kinderbetreuungs- oder Bildungsprojekte. Bei der Förderung von Projekten bedient sich die Stiftung ortsansässiger Hilfspersonen. Die Stiftung kann dazu auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln die oben erwähnten Massnahmen fördern.
Die Stiftung hat den Zweck, Kindern und Jugendlichen in Notlagen - unabhängig von sozialem Stand oder Religion - zu helfen und dazu beizutragen, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen langfristig verbessert. Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und die Unterstützung wird nur von finanzieller Natur sein. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung aus dem Oberwallis von Hilfsprojekten für Kinder in aller Welt wie beispielsweise: Kinderheime, Beratungsstellen, Kinderkrankenhäuser, ambulante und stationäre Kinderbetreuungs- oder Bildungsprojekte. Bei der Förderung von Projekten bedient sich die Stiftung ortsansässiger Hilfspersonen. Die Stiftung kann dazu auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln die oben erwähnten Massnahmen fördern.